Vermieter: Ferienhaus "Am Kaltenbach", Kaltenbachstraße 23, 8684 Spital am Semmering
Der Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil des Mietvertrages für das Ferienhaus, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zusenden.
Die Hausordnung ist Teil dieser AGB.
§ 1. Rechte und Pflichten
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus beim Vermieter bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der Vermieter ist angehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Gastaufnahmevertrag den nach Punkt §5 (Rücktritt) errechneten Betrag zu zahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird von uns empfohlen.
Bei einer Buchung mit weniger als 7 Personen nur Zimmer für die Anzahl der gebuchten Personen zur Verfügung gestellt werden. Die anderen Zimmer sind während des gesamten Aufenthalts verschlossen. Nach der Buchung sendet Ihnen der Gastgeber bis zu eine Woche vor Anreise, je nach Gästetyp (Erwachsene, Paare und Kinder), eine Nachricht mit der Reservierung der Zimmer (1., 2., 3. oder 4.). Natürlich kann der Gast nach der Buchung, oder mindestens eine Woche vor Anreise, seinen Wunsch zu den Zimmern, die er belegen möchte, mitteilen. Abgesehen von den privat gekennzeichneten Zimmern, sowie dem Heizraum, der Garage und den externen Nebengebäuden, steht der Rest des Ferienhauses den Gästen zur Verfügung.
Mindestmietdauer sind 3 Nächte. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort.
§ 2. Anreise / Abreise
Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis am Abreisetag das Ferienhaus pünktlich zu verlassen, damit genügend Zeit für die Endreinigung ist und die anreisenden Gäste nicht warten müssen.
Der Mieter wird angehalten, das Ferienhaus "Am Kaltenbach" zu verlassen, der Müll wurde wie in der Hausordnung beschrieben getrennt und in die dafür vorgesehenen Mülleimer entleert.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Gastaufnahmevertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
§ 3. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bettwäsche und Handtücher werden bereitgestellt und sind im Mietpreis enthalten. Kinderbett und Hochstuhl werden nach Rücksprache kostenfrei zur Verfügung gestellt.
§ 4. Preise und Bezahlung
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.
Der Gastaufnahmevertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Unterkunft Basispreis und € 150,00 Reinigungsgebühr ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Werden die Anzahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Energiekosten werden nicht erhoben.
§ 5. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 91. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung;
- vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn gesamte Anzahlung;
- vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises;
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises;
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Buchung zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Gastaufnahmevertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
§ 6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden, sowie dem Verlust von Gegenständen aus dem Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
In der Unterkunft ist das Rauchen NICHT gestattet. Bitte rauchen Sie draußen und den dafür Aschenbecher zu benützen. Bei Nichtbeachtung wird ein Sonderreinigungszuschlag von €100,- fällig.
In der Unterkunft sind keine Haustiere wie Hunde u.s.w. gestattet! Nimmt der Gast jedoch das Haustier mit, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Gastaufnahmevertrag zu kündigen, der Gast muss seinen Urlaub abbrechen und die gesamte Buchung bezahlen.
§ 7. Schneeräumung
Die Straße wird regelmäßig vom Schnee befreit. Bei der Übergabe der Unterkunft ist die Zufahrt, Zugangswege sowie der Pkw-Stellplatz schneefrei. Während des Aufenthalts muss der Mieter selbst die Schneeräumung organisieren. Dafür hat er alles notwendige zur Verfügung (Schneeschaufel, Streumittel).
§ 8. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 9. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Die Nutzung der Freizeitanlagen, Trampolin, Schaukel, Sport- und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.
Das Trampolin und die Schaukel dürfen nur unter Aufsicht der Eltern genutzt werden. Das Trampolin darf von nur einer Person benutzt werden. Saltos und Schuhe auf dem Trampolin sind verboten, um Verletzungen vorzubeugen. Die Schaukel verträgt max. 150 kg und kein wildes Schaukeln.
Eine Änderung der Ausstattung des Ferienhauses bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, das Ferienhaus bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.
Eine Benutzung der Wege zum Ferienhaus und der Treppen erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 10. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.